Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Zur Förderung der E-Mobilität enthält der Koalitionsvertrag acht Punkte. Unter anderem soll die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen von derzeit 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Des Weiteren ist eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge geplant. Details dazu enthält der Koalitionsvertrag nicht. E-Autos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren. Darüber hinaus sind eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie/PHEVs und Elektrofahrzeugen mit Range Extender/EREV und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene geplant. Die neue Bundesregierung will den Ladenetzausbau fördern und emissionsfreie LKWs von der Mautpflicht befreien.
Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften
Seit 2009 sind Werbungskosten bei Kapitaleinkünften grundsätzlich nur bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 8.4.2025 entschieden, dass diese Begrenzung verfassungsgemäß ist – auch wenn tatsächliche Kosten (z. B. Vermögensverwaltergebühren) darüber liegen. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch die anteilige Kürzung steuerpflichtiger Kapitalerträge bei sogenannten All-In-Fees, da darin auch Transaktionskosten enthalten sind, die nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungs- oder Veräußerungskosten gelten.
Handwerkerleistungen für Schweiz-Immobilien
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Jahr, bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die abzugsfähigen Aufwendungen führen zu einer Einkommensteuerermäßigung. Neben inländischen Handwerkerleistungen können auch solche steuerlich berücksichtigt werden, die in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt der bzw. des Steuerpflichtigen ausgeführt werden. Davon ausgenommen sind Handwerkerleistungen an Immobilien in der Schweiz. Das Finanzgericht (FG) Köln hat jetzt in einem aktuellen Beschluss (Zweifel an der gegenwärtigen Regelung erhoben. Der Senat hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen in der Frage, ob die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstößt. Denn dieses Freizügigkeitsabkommen enthält ein Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf Steuervergünstigungen. Ein Verfahren ist anhängig.
Mit Pflegeleistungen Erbschaftsteuer mindern
Pflegebedürftige setzen häufig Personen als Erben ein, die sie im Gegenzug pflegen. Diese Pflege gilt steuerlich als Gegenleistung (gemischte Schenkung) und kann die Erbschaftsteuer mindern. Unentgeltliche oder gering vergütete Pflegeleistungen können mit einem Steuerfreibetrag von bis zu 20.000 € begünstigt werden – unabhängig davon, ob eine Pflegestufe vorliegt. Der Freibetrag gilt für Erbschaften und Schenkungen, nicht aber bei vertraglich vergüteter Pflege. In solchen Fällen kann die Pflegevergütung als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.