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KANZLEI DR. MAY 

Der Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes liegt vor

Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Es ist vorgesehen, die GWG-Grenze von 800 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, bei den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung soll die Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen gestärkt werden, auch weil die Sonderabschreibungsmöglichkeit von 20 auf 50 % für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, dauerhaft erhöht werden soll.

Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Neu im Regierungsentwurf ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung enthalten. Diese soll für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht kommen, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt werden. Sie soll maximal bis zu 25 % oder dem 2,5-Fachen des linearen Abschreibungssatzes betragen.

Befristete Wiedereinführung der degressiven Gebäude-Abschreibung

Für zwischen dem 30.9.2023 und dem 1.10.2029 angeschafften oder in dieser Zeit mit der Herstellung begonnenen Wohngebäude soll ebenfalls eine degressive Abschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass dieses Gebäude innerhalb der EU/dem EWR belegen ist, Wohnzwecken dienen und der Steuerpflichtige diese selbst herstellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschafft. Der Abschreibungssatz soll 6 % betragen.