Steuertipp September 2025

Elektrofahrzeuge
Im Rahmen des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" wurden unter anderem die Abschreibungssätze für Elektrofahrzeuge geändert.
Nach dem neuen § 7 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) können Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge (keine Hybridelektrofahrzeuge), die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden, im Anschaffungsjahr bereits bis zu 75 %, im ersten darauffolgenden Jahr mit 10 %, im zweiten und dritten darauffolgenden Jahr mit jeweils 5 %, im vierten darauffolgenden Jahr mit 3 % und im fünften darauffolgenden Jahr mit 2 % abgeschrieben werden.
Außerdem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung auf € 100.000,00 angehoben.